2. Müßigen
, [
329-330] verb. reg. act. welches
gleichfalls nur im Oberdeutschen und den Kanzelleyen üblich ist, wo es für
zwingen gebraucht wird. Sich zu etwas gemüßiget finden. Unser gegenwärtiges
höchst gemüßigtes Verfahren, wozu wir uns gar sehr gezwungen sehen. Das
zusammen gesetzte gleichfalls Oberdeutsche bemüßigen kommt auch in den
Hochdeutschen Kanzelleyen vor, (
S. dasselbe.) Es hat mit dem vorigen nichts als den
Klang gemein, und ist das Factitivum von müssen.
[
329-330]