1. * Müßigen
, [
329-330] verb. reg. act. müßig machen,
Muße verschaffen; doch nur in der dritten Bedeutung des vorigen Beywortes, und
als ein Reciprocum. Es ist nur im Oberdeutschen üblich. Sich einer Sache
müßigen, sich derselben enthalten. Die Landleute sollen sich des Jagens
müßigen, und ihrer Arbeit warten, Bluntschli, ein Schweizer. Bey dem Willeram
ist gemuotegan, rei vacare.