2. Die Münze
, [
317-318] plur. die -n, geprägtes
Metall. 1. Eigentlich, wo dieses Wort auf doppelte Art gebraucht wird. 1) Als
ein individuelles, Nennwort, einzelne Stücke geprägten Metalles zu bezeichnen;
in welchem Verstande es doch nur von sogenannten Medaillen, d. i. solchen
Stücken geprägten Metalls, welche zum Andenken merkwürdiger Begebenheiten oder
Personen veranstaltet worden, gebraucht wird, nicht aber von dem eigentlichen
Gelde. Eine Gedächtnißmünze. Zwey Begräbnißmünzen, Denkmünzen, Schaumünzen, u.
s. f. Drey goldene Münzen. Doch wird es auch von den Geldsorten der vorigen
Zeiten, so fern sie nicht mehr gänge und gebe sind, und also nur als Medaillen
genutzt werden, auf diese Art gebraucht. Eine Römische Münze. Zwey Blechmünzen.
2) Als ein Collectivum, Geld, d. i. zum Behuf des Handels und Wandels geprägtes
Metall, zu bezeichnen; wo der Plural nur von mehrern Arten, von Münzarten oder
Münzsorten üblich ist. (a) Überhaupt. Münze schlagen. Gute, falsche Münze. Die
Münze absetzen, steigern, erhöhen u. s. f. Jemanden in Silbermünze bezahlen.
Acht Groschen Scheidemünze. Ein Gulden Kupfermünze. Jemanden mit gleicher Münze
bezahlen, figürlich ihm Gleiches mit Gleichem vergelten. Schwarze Münze, eine
in Baiern bey Bezahlung der Grundzinsen und gerichtlichen Strafen übliche Art
zu rechnen, nach welcher 1 Pfund Regensburger in weißer Münze 5 6/7 Gulden, 1
Pfund Pfennige acht Schillinge, 240 Pfennige oder 1 1/7 Gulden, 1 Schilling 4
Gr. oder 8 4/7 Kreuzer, und 1 Groschen. 7 1/2 Pf. oder 2 1/7 Kreuzer beträgt.
Schwarze Münze nannte man ehedem diejenige, welche mit vielem Kupfer vermischt
war, zum Unterschiede von der weißen oder feinen Silbermünze. (b) In engerer
Bedeutung ist Münze im gemeinen Leben oft so viel als einzelnes Geld, in
Niedersachsen klein Geld, im Oberdeutschen Handmünze, im Gegensatze des ganzen
Geldes oder größerer Stücke Geldes. 2. Figürlich, das Haus, in welchem Münze
gepräget, oder Geld geschlagen wird, mit der ganzen dazu gehörigen Anstalt; die
Münzanstalt. Zuweilen auch das Recht, Münze schlagen zu dürfen, das Münzrecht,
oder Münzregal, in welchem Verstande es schon in dem Schwabenspiegel vorkommt.
Anm. Im Schwabenspiegel Munzze, im Nieders. Münte, im Angels. Mynet, im Engl.
und Dän. Mint, im Schwed. Mynt, im Finnländ. Mynti, im Böhm. Mince; mit einer
andern Ableitungssylbe im Nieders. auch Munje, im Wallis. Mwnai, im Engl.
Money, im Franz. Monnoie. Gemeiniglich leitet man dieses Wort unmittelbar aus
dem Lat. Moneta her, weil es gewiß genug ist, daß das nördliche Europa den
Gebrauch des Geldes aus Italien bekommen hat. Das Lateinische Wort soll alsdann
bald von monere, bald von dem Hebr. manah, zählen, bald von einem andern Stamme
herkommen. Allein, wenn auch unser Münze zunächst aus Moneta gebildet seyn
sollte, so gehöret es doch einem alten echt Europäischen Stamme zu. Ihre hat
sehr deutlich gezeiget, daß die Münze, von dem auf dem Metalle geprägten
Zeichen den Nahmen habe, und daß das Wort von dem Schwed. Mynd, Mint, ein Bild,
eine Figur, abstamme, welches mit dem Hebr. -
hier nichtlateinischer Text,
siehe Image - , ein Bild, von der veralteten Wurzel -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - , überein kommt. Bey dem Ottfried
bedeutet Meina ein Zeichen, im Bretagnischen noch jetzt Man, wo auch Min das
Antlitz ist. (
S. Miene.) Ihre beweiset mit mehrern Stellen aus alten
Schwedischen Schriften, daß Münze ursprünglich das Gepräge, das Bild des
Landesherren auf dem Metalle bedeutet habe, und erst später nach einer sehr
gewöhnlichen Figur von dem geprägten Metalle selbst gebraucht worden.
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