Die Mißhandlung
, [
225-226] plur. die -en, das Verbale des
vorigen Zeitwortes. 1) In dessen mittlern Bedeutung, eine jede, dem Gesetze
zuwider laufende Handlung, wo es im weitesten Verstande nur im theologischen
Verstande gebraucht wird, von Handlungen wider menschliche Gesetze aber nur von
groben Übertretungen derselben üblich ist, ohne eben den harten Nebenbegriff
des Wortes Missethat zu haben. 2) In dessen thätigen Bedeutung, eine jede
thätige Beschimpfung eines andern.