Mißhandeln
, [
223-224] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben,
überhaupt übel handeln, wider ein Gesetz handeln, wo es im weitesten Verstande
nur noch in der biblischen Schreibart, von einer jeden Übertretung des
göttlichen Gesetzes üblich ist. Als ein Neutrum lautet das Mittelwort
mißgehandelt, welches auch zuweilen in Luthers Übersetzung vorkommt, der aber
eben so oft dasselbe mißhandelt macht. Die letzte Form würde voraus setzen, daß
der Ton auf dem handeln lieget. Was habe ich mißgehandelt oder gesündigt? 1
Mos. 31, 36. Was habe ich mißhandelt? 1 Sam. 20, 1. Wir haben mißhandelt, Ps.
106, 6, Judith 7, 19. Deine Lehrer haben wider mich mißhandelt, Es 43, 27; Kap.
66, 24. In der biblischen Schreibart der Gottesgelehrten ist mißgehandelt am
üblichsten. Außer der biblischen Schreibart wird es nur zuweilen von einer
groben wissentlichen Übertretung menschlicher Gesetze gebraucht; und da heißt
das Mittelwort beständig mißgehandelt. Im mittlern Lat. misfacere. II. Als ein
Activum, wo das Mittelwort gemißhandelt heißt. Jemanden mißhandeln, ihn durch
thätige Beleidigungen beschimpfen. Wir sind von den Räubern gemißhandelt
worden.
Ward je ein Mensch so niedrig mißgehandelt? Schleg. Hierin,
Natur, hast du mich mißgehandelt, ebend.
wo um des Sylbenmaßes willen das Mittelwort des Neutrius
unrichtig für das thätige Mittelwort gemißhandelt gesetzt worden.
[
225-226]