Die Mißheirath
, [
225-226] plur. die -en, eine
nachtheilige, eine den heirathenden Personen schädliche Heirath. Eine
Mißheirath thun. In engerer Bedeutung ist die Mißheirath der ebenbürtigen
Heirath entgegen gesetzt, da sie denn eine Heirath zwischen Personen ungleichen
Standes bedeutet. In beyden Fällen von vornehmen Personen auch wohl das
Mißbündniß.