Das Macherlohn
, [
7-8] des -es, plur. inus. der Lohn,
welchen man einem andern für das Machen, d. i. für die Hervorbringung eines
Werkes, und figürlich auch für die Verursachung einer Veränderung bezahlet.
Gemeiniglich nur in solchen Fällen, wo man den Lohn nicht tageweise, sondern
stückweise bezahlet, ingleichen von der Arbeit, besonders der Handarbeit
allein, mit Ausschließung der zu dem Werke nöthigen Materialien. So bekommen
der Schneider für die Verfertigung eines Kleides, und andere Handwerker für die
Verfertigung anderer Arbeiten Macherlohn. Ich will ihnen das Macherlohn doppelt
bezahlen, Gell. Im Oberdeutschen der Macherlohn, (
S. Lohn.) Es ist unmittelbar von dem Hauptworte Macher
gebildet, wie man auch sagt Schneiderlohn, Arbeiterlohn, Tischerlohn u. s. f.
Von dem Zeitworte machen müßte es Machlohn heißen.