Mäßigen
, [
101-102] verb. reg. act. Maße geben,
mäßig machen, den höhern Grad der Intension mildern. Ein Vernünftiger mäßiget
seine Rede, Sprichw. 17, 27, er schränket sie ein, redet wenig. Eine Rechnung
mäßigen, wofür im gemeinen Leben, sie moderieren üblich ist. Die Strafe
mäßigen, wofür doch mildern gebräuchlicher ist. Ihre Aufrichtigkeit wird nie
das Grab der Hochachtung, weil sie durch Bescheidenheit gemäßigt wird, Gell. Am
häufigsten als ein Reciprocum. Sich mäßigen, seinen Begierden, seinen Neigungen
Maße vorschreiben, sie nach der Vorschrift des Gesetzes, der Billigkeit, des
Endzweckes u. s. f. einschränken. Sich im Essen und Trinken mäßigen. Seinen
Zorn, seine Begierden, seine Ansprüche mäßigen. Sich nicht mäßigen können.
Daher die Mäßigung, plur. inus. die Einschränkung seiner Neigungen und
Begierden, die Beobachtung des gehörigen Verhältnisses gegen die Natur der
Sache, des Endzweckes u. s. f. Auch das Mittelwort gemäßigt wird in manchen
Fällen anstatt des Beywortes mäßig gebraucht. Eine gemäßigte Luft, welche weder
zu kalt, noch zu warm ist. Ein gemäßigtes Urtheil von sich selbst fällen, ein
durch die Selbsterkenntniß gehörig eingeschränktes Urtheil. Anm. Bey dem Kero
mit einer andern Ableitungssylbe kemezlihhan, bey dem Notker hingegen nur
mezen, so wie es bey des Schwäbischen Dichtern massen und gemassen lautet,
maßen, unmittelbar von Maße. Es kommt mit den Lat. moderare und mitigare
überein.