Die Mäßigkeit
, [
101-102] plur. car. von dem Beyworte
mäßig. 1. So fern dasselbe von Maß abstammet, wo alle mit -mäßig zusammen
gesetzte Beywörter auch zu Hauptwörtern werden können, den Zustand der durch
das Beywort bezeichneten Beschaffenheit anzudeuten. Die Pflichtmäßigkeit,
Rechtmäßigkeit, Regelmäßigkeit u. s. f. 2. So fern dasselbe von Maße abstammet.
1) Der Zustand, da man mäßig ist, d. i. das richtige Verhältniß gegen die Natur
der Sache, den Endzweck u. s. f. beobachtet, und in engerer Bedeutung, die
Fertigkeit dieses Zustandes. Es wird hier nur in engerer Bedeutung von dieser
Beobachtung des richtigen Verhältnisses im Gebrauche des sinnlichen Vergnügens,
und im engsten Verstande, in dem Genusse der Nahrungsmittel gegen ihren
Endzweck und die Gesundheit des Körpers gebraucht, da sie denn die
Enthaltsamkeit, Keuschheit und Nüchternheit unter sich begreift. Die Maße
bezeichnet dieses Verhältniß selbst, die Mäßigung die Beobachtung desselben,
und Mäßigkeit den Zustand oder die Fertigkeit dieser Beobachtung. 2) In der
weitesten Bedeutung, der Zustand, da eine Sache das Maß des Gewöhnlichen nicht
übersteinet; in welcher Bedeutung es doch seltener vorkommt. Die Mäßigkeit der
Kälte, des Reichthumes einer Person u. s. f.