Die Marktfahne
, [
79-80] plur. die -n, an einigen
Orten, eine Fahne, welche an Jahr- und Wochenmärkte ausgestecket wird, nach
deren Wegnehmung erst die Vorkäufer Erlaubniß haben, Lebensmittel und andere
Bedürfnisse einzukaufen, damit sie durch ihren vorsetzlichen Auskauf den Preis
derselben nicht erhöhen können. Wo man sich statt der Fahne eines Strohwisches
oder andern Zeichens bedienet, da wird es der Marktwisch oder das Marktzeichen
genannt.