Der Marktflecken
, [
79-80] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Flecken, welcher das Marktrecht, oder das Recht hat, des Jahres einen oder
mehrere Jahrmärkte halten zu dürfen, welcher das Mittelding zwischen einer
Stadt und einem Dorfe ist, und auch nur ein Flecken schlechthin, im
Oberdeutschen aber ein Markt genannt wird.
S. Flecken und Markt.