Das Marktamt
, [
79-80] des -es, plur. die -ämter, in
einigen Städten, ein Amt oder Collegium, welches die Marktstreitigkeiten
entscheidet, die Taxe der auf die Wochenmärkte gebrachten Lebensmittel bestimmt
u. s. f. Die Personen, aus welchen dieses Collegium bestehet, werden
gemeiniglich die Marktherren, ihr Protokoll aber das Marktbuch genannt.