Die Marklosung
, [
77-78] plur. inus. ein nur in einigen
Gegenden übliches Wort. 1) In einigen ist es dasjenige, was man an Kohlen,
Eyerschalen u. s. f. unter die Mark- und Gränzsteine legt, und auch das
Loszeichen nennet, (
S. Losung.) 2) In andern ist es eine Art des
Näherrechtes, Kraft dessen nicht aus der Mark eines Ortes an einem Fremden
verkauft werden darf, oder, wenn es geschehen, wieder zurück gelöset werden
kann; wo es auch die Marklösung, ingleichen das Gespielderecht heißt.