Die Manninn
, [
61-62] plur. die -en, ein außer der
Zusammensetzung ungewöhnliches Wort, eine Frau, in der niedrigen Sprechart ein
Weib, zu bezeichnen. Man wird sie Männinn heissen, darum, daß sie von dem Manne
genommen ist, 1 Mos. 2, 23. Es ist nur noch in einigen solcher
Zusammensetzungen üblich, welche sich im männlichen Geschlechte auf mann
endigen. Kaufmänninn, Amtmänninn, Hauptmänninn, Rathmänninn, und vielleicht
noch in einigen andern, wo es die Frau oder Ehegattinn eines Kaufmannes,
Amtmannes u. s. f. ist, wofür man im gemeinen Leben auch wohl sagt,
Kaufmannsfrau Amtmannsfrau u. s. f. In einigen bedeutet es überhaupt eine
Person weiblichen Geschlechtes, deren nähere Beschaffenheit durch die erste
Hälfte der Zusammensetzung bestimmt wird; eine Landsmänninn, eine weibliche
Person, welche mit uns aus Einem Lande gebürtig ist, eine Schiedsmänninn,
welche einen Streit entscheidet oder schlichtet. Man muß sich hier genau nach
dem Gebrauche richten, weil sich diese Form nur selten anbringen lässet. Von
Edelmann sagt man nicht Edelmänninn, sondern Edelfrau, von Bettelmann,
Bettelfrau oder Bettelweib, von Trödelmann, Trödelfrau oder Trödelweib, von
Miethmann, von Miethmann, Miethfrau, von Fuhrmann, Fuhrmannsfrau. Schulmann,
Hofmann, Schuldmann, Zimmermann und hundert andere leiden gar keine von diesen
Zusammensetzungen, sondern müssen im weiblichen Geschlechte umschrieben werden.
Die Frau oder Gattinn eines Schulmannes und so ferner.