1. * Mäkeln
, [
37-38] verb. reg. act. et neutr.
welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert. Es ist nur im gemeinen
Leben einiger Gegenden, besonders Niedersachsens, üblich, wo es Makel, d. i.
Fehler, aufsuchen und finden, Kleinigkeiten tadeln, bedeutet. Über eine Sache
mäkeln. Etwas an einer Sache mäkeln. Überall etwas zu mäkeln finden. Alles
mäkeln. Daher der Mäkler, der Tadler, die Mäklerinn, die Tadlerinn, die
Mäkeley, das Tadeln. Es scheinet von dem vorigen Mäkel abzustammen, wie tadeln,
von Tadel.