2. Mäkeln
, [
37-38] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, welches in einigen Handelsstädten, besonders Niedersachsens,
üblich ist, einen Mäkler, d. i. Unterhändler der Kaufleute, abgeben. In einigen
Gegenden wird es für trödeln gebraucht, einen Trödler abgeben, mit alten Waaren
und Geräthschaften handeln. Anm. Wachter leitet es von machen, verbinden, ab, (
S. Gemahl,) zumahl da Maquereau im Franz. einen Kuppler
bedeutet; Frisch von machen, den Kauf machen; andere mit mehrerer
Wahrscheinlichkeit von dem Holländ. maecken, einen Vertrag machen, wenn nicht
vielmehr die Bedeutung des Handelns in diesem Worte die herrschende ist. Im
mittlern Lat. ist mangonare, Franz. maquignoner, auf eine betrügliche Art
handeln, schlechte und wohlfeil erkaufte Waaren theuer wieder verkaufen.