Die Mahlzeit
, [
31-32] plur. die -en, die
umständliche Handlung, wo ein Mensch die zu seiner Nahrung nöthigen Speisen zu
sich nimmt. Des Tages Eine, zwey Mahlzeiten halten. Die Mittagsmahlzeit, die
Abendmahlzeit. Von der Mahlzeit aufstehen. Jemanden eine Mahlzeit Essen geben.
Das Fleisch reichet zu drey Mahlzeiten. Eine gute Mahlzeit thun, stark essen.
Anm. Im Nieders. und Dän. Maaltid. Es ist statt des ungewöhnlicher gewordenen
Mahl, (
S. 4. Mahl,) aufgekommen, wird aber doch nur in engerm
Verstande von der umständlichen Handlung des Speisens gebraucht. Denn ein
bloßes Frühstück nennt man wohl in der anständigern Sprechart ein Mahl oder ein
Frühmahl, nicht aber eine Mahlzeit, wenn es nicht aus mehrern Speisen bestehet
und die Handlung selbst ordentlich und umständlich vorgenommen wird. Die
Ursache liegt in dem Worte Zeit, welches in mehrern Fällen eine feyerliche
Handlung bedeutet, z. B. Hochzeit, obgleich Wachter es in dieser
Zusammensetzung nicht für Zeit, tempus, hält, sondern es von dem veralteten
Schwed. und Isländ. Teite, Freude, Fröhlichkeit, ableitet. Von einer
feyerlichen Mahlzeit gebraucht man Gastmahl, Schmaus u. s. f.