Das Mahlzeichen
, [
31-32] des -s, plur. ut nom. sing.
ein bestimmtes körperliches Zeichen, etwas daraus zu erkennen. Es ist ein
Maalzeichen bey dem Stuhl des Herren, daß der Herr streiten wird u. s. f. 2
Mos. 17, 16; wo es für Denkmahl stehet. Man gebraucht es nur noch, fast in eben
dem Verstande, in welchem auch Wahrzeichen üblich ist, besonders von
dergleichen Zeichen am Leibe. Jemand der eine Narbe von einem Falle hat, trägt
davon das Mahlzeichen an seinem Leibe. Im Nieders. wird auch das Ziel und die
Scheibe, wornach gezielet wird, das Mahlzeichen genannt. Soll dieses Wort keine
Tavtologie enthalten, so muß Mahl in demselben auf die Art und Weise der
Verfertigung des Zeichens gehen, wenn es nicht gar aus Wahrzeichen gebildet
ist, weil m und w als Buchstaben gleiches Organi sehr oft in einander
übergehen, l und r aber noch öfter mit einander abwechseln. Siehe 6. Mahl. 2.
1)(a).