Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Mahlschloß | | Der Mahlstein

Die Mahlstatt

, [29-30] plur. die -stätte, oder die Mahlstätte, plur. die -n, von 2. Mahl, die Versammlung, das Gericht; ein größten Theils veraltetes Wort, welches nur noch in den Gerichten einiger Gegenden üblich ist, den Ort, wo sich ein Gericht versammelt, die Gerichtsbank, die Gerichtsstätte, ingleichen den Ort, wo die peinlichen Urtheile vollzogen werden, den Gerichtsplatz, Richtplatz, die Richtstatt zu bezeichnen. Ehedem bedeutete es jeden zu einer öffentlichen oder feyerlichen Versammlung bestimmten Platz; daher auch die Orte, wo die Reichs- und Landtage gehalten wurden, die bestimmen Musterplatze u. s. f. diesen Nahmen führe- ten. In dem Theuerdanke kommt es auch von dem Schlachtfelde oder Wahlplatze vor. S. 2. Mahl. 2. [31-32]
Das Mahlschloß | | Der Mahlstein