Die Mahlstatt
, [
29-30] plur. die -stätte, oder die
Mahlstätte, plur. die -n, von 2. Mahl, die Versammlung, das Gericht; ein
größten Theils veraltetes Wort, welches nur noch in den Gerichten einiger
Gegenden üblich ist, den Ort, wo sich ein Gericht versammelt, die Gerichtsbank,
die Gerichtsstätte, ingleichen den Ort, wo die peinlichen Urtheile vollzogen
werden, den Gerichtsplatz, Richtplatz, die Richtstatt zu bezeichnen. Ehedem
bedeutete es jeden zu einer öffentlichen oder feyerlichen Versammlung
bestimmten Platz; daher auch die Orte, wo die Reichs- und Landtage gehalten
wurden, die bestimmen Musterplatze u. s. f. diesen Nahmen führe- ten. In dem
Theuerdanke kommt es auch von dem Schlachtfelde oder Wahlplatze vor.
S. 2. Mahl. 2. [
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