Das Mahlschloß
, [
29-30] des -sses, plur. die
-schlösser, eine im Hochdeutschen größten Theils veraltete Benennung eines
Vorhängeschlosses, welche nur noch in einigen Gegenden üblich ist. Die erste
Hälfte ist hier dunkel. Sie kann von 1. Mahl, die Verbindung abstammen, oder
auch von 5. Mahl, eine Vertiefung, oder endlich auch so fern Mahl überhaupt ein
bewegliches Ding bedeutet, ein bewegliches Schloß zu bezeichnen,
S. 6. Mahl, Anm. In einem Deutsch Lat. Vocabulario von
1482 wird Malchschloß durch pendula sera und Haltzeischlos erkläret.