2. * Das Mahl
, [
19-20] des -es, plur. die -e, ein im
Hochdeutschen völlig veraltetes Wort, welches ehedem den Schall, die Stimme,
den Ton bedeutete, und vornehmlich in einem doppelten Verstande vorkommt. 1)
Die Sprache, wie noch das Schwed. Male und Isländ. Mal. Daher ist im Schwed.
mala sprechen, im Isländ. maela, maelga. Das hohe Alter dieses Wortes erhellet
aus der letzten Hälfte des Latein. promulgare, aus dem Griech. -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - , ein lieblicher Gesang, -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - , predigen, und dem Hebr. -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - , sprechen, reden. Allem Ansehen nach
ist es eine sinnliche Nachahmung des Schalles selbst, da es denn, wenn man die
gewöhnliche Verwechselung der Lippenbuchstaben mit in Anschlag bringt, zu
bellen gehören würde. Diejenigen, welche es mit Wachtern von dem folgenden
Mahl, ein Zeichen, ableiten, weil die Sprache und Worte Zeichen der Gedanken
sind, trauen unsern rohen Vorfahren, denen wir die Sprache zu danken haben, zu
viel Abstraction zu. Wir haben von dieser veralteten Bedeutung noch das
Zeitwort melden. (
S. dasselbe.) So fern dieses Wort ehedem Geräusch
überhaupt bedeutet hat, kann auch das noch Nieders. mall, wild, unbesonnen,
mallen, ausgelassen seyn, wild in den Tag hinein leben, und sein Geld
vermallen, liederlich durchbringen, hierher gehören. 2) Eine Versammlung,
besonders eine öffentliche Versammlung des Volkes, ingleichen eine gerichtliche
Versammlung; eine ehedem sehr übliche Bedeutung, in welcher im mittlern Lateine
Mallus und Mallum, mit vielen Ableitungen vorkommen. In Thüringen wird das
Feldgericht noch jetzt das Hägemahl, d. i. das gehägte Mahl oder Gericht,
genannt. Daher war ehedem die Mahlstätte, oder der Mahlplatz, derjenige Platz,
auf welchem sich das Volk, oder auch nur die Gerichtspersonen mit den Parteyen
versammelten, der, wenn es ein Berg war, der Mahlberg genannt wurde. Bey dem
Raban Maurus ist Mahal der Gerichtshof. Um Bremen ist die Möllenvogtey und das
Möllenamt bekannt, welche von diesem Mahl, das Gericht, ihren Nahmen haben, und
im Hochdeutschen in Mühlenamt und Mühlenvogtey verderbt werden, als wenn sie
von dem Worte Mühle abstammeten. Ja eine jede Feyerlichkeit wurde ehedem Mal
genannt, weil sie gemeiniglich mit einer Versammlung mehrerer Menschen
verbunden ist. Man hat von Mahl in dieser zweyten Bedeutung mehrere
Ableitungen. Einige leiten es von Mahl, Mahlzeit, ab, weil die Alten ihre
Versammlungen gern mit einem Schmause beschlossen, die meisten aber von dem
folgenden Mahl, ein Zeichen, da sie es denn zunächst von dem Versammlungsorte
verstehen, und es durch einen bezeichneten und zur Versammlung bestimmten Ort
erklären. Mit mehrerer Wahrscheinlichkeit rechnet man es zu Mahl, Sprache, und
zwar entweder so fern damit zunächst auf den in allen solchen Versammlungen
nöthigen mündlichen Vortrag gesehen wird, auf welche Art noch jetzt in
Niedersachsen verschiedene Arten öffentlicher Versammlungen die Sprache, in
Frankreich der höchste Gerichtshof, und in England die Versammlung der
Abgeordneten der Reichs- und Landstände das Parlament, von parler, sprechen,
genannt werden; oder auch so fern überhaupt das mit der Versammlung mehrerer
verbundene Geräusch dadurch ausgedruckt wird.
S. Mahlstatt. [
21-22]