Die Livree
Die Livree,
[
2081-2082] plur. die -n, die Kleidung
eines Bedienten, so fern sie von einem Herren auf eine einförmige Art allen
seinen Bedienten gegeben wird. Livree geben, seinen Bedienten eine gewisse
einförmige Kleidung geben. Livree tragen, ein solcher Bedienter eines Herren
seyn. Der Livree-Bediente, der Livree bekommt und trägt. Zuweilen ist Livree
auch ein Collectivum, die sämmtlichen Livree-Bedienten zu bezeichnen. Anm. Dän.
Liberie, Engl. Livery, aus dem Franz. Livree, Ital. Livrea, beyde aus dem
mittlern Lat. Liberata, und Liberatio, welche nicht allein die Kleidung,
sondern auch die Lebensmittel, den Gehalt bedeuteten, welchen ein Herr seinen
Bedienten für ihren Dienst lieferte oder gab, von liberare, liefern, weil diese
Kleider von dem Herren geliefert werden. Ehedem, da auch vornehme Hofbediente
und Minister von ihrem Herren gewisse einförmige Kleider bekamen, war im
Deutschen statt dieses fremden Wortes der Ausdruck Hoffarbe üblich.