* Liebeln
* Liebeln,
[
2057-2058] verb. reg. act. et neutr.
welches im letztern Falle das Hülfswort haben bekommt, und das Diminutivum des
folgenden Zeitwortes ist, aber im Hochdeutschen nur im verächtlichen Verstande
üblich ist. Es bedeutet liebkosen und kommt besonders bey den Schlesischen
Dichtern des vorigen Jahrhundertes vor.
Kann die Deutsche Sprache schnauben, schnarchen, poltern,
donnern, krachen; Kann sie doch auch spielen, scherzen, liebeln, güteln,
kürmeln, lachen, Logau. Da vor Freuden alles wiebelt, Da mit Gleichem Gleiches
liebelt, ebend.
Im Oberdeutschen liebelt der Hund seinen Herren, wenn er ihm
schmeichelt.
S. Läffeln, welches vermuthlich aus diesem Worte
gebildet ist.