2. Lichten
2. Lichten,
[
2051-2052] verb. reg. act. welches von
dem Worte Licht, lux, abstammet, licht, hell machen. Sein Verstand lichtet sich
auf, wird hell, bekommt deutliche und klare Begriffe. Außer welchem zusammen
gesetzten Zeitworte es vorzüglich noch im figürlichen Verstande im Forstwesen
üblich ist, wo die Wälder durch Ausschlagung der Bäume gelichtet oder
ausgelichtet wer- den.
S. das Beywort Licht. Daher die Lichtung, plur. die -en,
daselbst auch einen ausgeschlagenen, von dem Oberholze entblößten Platz
bedeutet. [
2053-2054]