1. Lichten
1. Lichten,
[
2051-2052] verb. reg. act. welches im
Niedersächsischen, besonders in der Seefahrt üblich ist, und von dem Bey- und
Nebenworte leicht, Nieders. licht, abstammet. 1) Leichter machen, entlasten.
Eine Tonne lichten, sie austrinken, ausleeren. Die Casse lichten, alles Geld
heraus nehmen. (
S. das folgende der Lichter, welches von dieser Bedeutung
abstammet.) 2) In die Höhe heben, aufheben, von schweren Körpern. Die
Anker lichten, sie in die Höhe winden. Lichte! der gewöhnliche Zuruf der
Niedersächsischen Fuhrleute an ihre Pferde, wenn sie den Fuß aufheben sollen.
Den Protest lichten, in Nieders. Handelsstädten, ihn aufheben. Da es in dieser
Bedeutung in vielen Gegenden auch lüften lautet, f und ch aber mehrmahls mit
einander verwechselt werden, indem das Nieders. Lucht auch Luft bedeutet, so
kann es auch unmittelbar von diesem letztern Worte abstammen,
S. Lüften. So auch die Lichtung.