2. Leuchten
2. Leuchten,
[
2037-2038] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben,
Licht von sich geben, die umstehenden Sachen helle machen. 1) Eigentlich.
Sieben Lampen, daß sie gegen einander leuchten, 2 Mos. 25, 37. Ein Feuer des
Nachts zu leuchten, Ps. 77, 39. Lasset euer Licht leuchten, Matth. 5, 16. Der
Mond leuchtete des Nachts, die Sonne des Tages. Die Sonne leuchtet allen, die
auf Erden wohnen. Zuweilen auch für scheinen, glänzen. Von Gold und Edelsteinen
leuchten, sehr glänzen. Aber noch leuchtet kein glücklich Gestirn dem Liebling
der Musen, Deutschland, in dir, Zachar. In engerer Bedeutung ist leuchten und
wetterleuchten im gemeinen Leben blitzen. Es leuchtet, es blitzet. 2)
Figürlich. Mit einem hohen Grade der Deutlichkeit erkannt werden. Das leuchtet
allen in die Augen. Aus den Geschöpfen leuchtet die Macht Gottes hervor.
Überall leuchtet Eitelkeit und Selbstruhm durch, Sonnenf. In der höhern
Schreibart auch wohl mit der vierten Endung, als ein Activum.
So blühet wenigstens des Himmels reine Jugend, Ihr Antlitz
leuchtet Lieb, und ihre Brust flammt Tugend, Weiße.
II. Als ein Activum, welches doch im Passivo wenig gebraucht
wird, ein Licht vortragen, vorhalten. 1) Eigentlich. Einem leuchten. Den Gästen
(oder auch die Gäste) die Treppe hinunter leuchten, ihnen (oder sie) nach Hause
leuchten. Leuchte hierher, halte das Licht hierher. Einem zu etwas leuchten. 2)
Figürlich, einen hohen Grad der deutlichen Erkenntniß gewähren; in der höhern
Schreibart.
Den Blöden leuchtet sein Verstand, Weiße.
Daher die Leuchtung, welches doch in den zusammen gesetzten
Wörtern üblicher ist als in dem einfachen, außer daß der Blitz im gemeinen
Leben einiger Gegenden die Leuchtung genannt wird. Anm. Bey den alten
Oberdeutschen Schriftstellern liuchtan, im Nieders. luchten, bey dem Ulphilas
liuhtjan, wo lauhatjan auch blitzen bedeutet, im Angels. lyhtan, im Engl. to
light, im Dän. lyse. Die Endung ten bezeichnet eine Intension. Das einfachere
leuchen ist noch in dem Lat. lucere kenntlich.
S. Licht und Lohe.