Das Leibgeld
Das Leibgeld,
[
1995-1996] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er. 1) An einigen Orten, z. B. in Baiern, ein gewisses
Geld, welches die leibeigenen Unterthanen dem Grund- und Eigenthumsherren zur
Erkenntniß des Leibeigenthumes jährlich entrichten müssen, und welches auch der
Leibpfennig, der Leibschilling, und wenn statt des Geldes ein Huhn, eine Gans,
Hafer u. s. f. gegeben wird, das Leibhuhn oder die Leibhenne, die Leibgans, der
Leibhafer u. s. f. genannt wird. (
S. Haupthafer) 2) Auch dasjenige Geld, welches dem
Eigenthumsherren bey dem Absterben eines Leibeigenen von den Erben anstatt des
ihm sonst gebührenden dritten Theiles der Erbschaft gegeben wird. 3) In einigen
Gegenden wird auch die Kopfsteuer oder das Personengeld das Leibgeld oder der
Leibpfennig genannt; von Leib, die Person. [
1995-1996]