Das Leibgedinge
Das Leibgedinge,
[
1995-1996] des -s, plur. ut nom. sing.
das Gedinge, d. i. bestimmter ausbedungener und verglichener Unterhalt auf
Lebenszeit, von Leib, so fern es ehedem das Leben bedeutete; da denn dieses
Wort von verschiedenen solcher Anstalten geraucht wird. So wird derjenige
Unterhalt, welchen vornehme Personen ihren Gemahlinnen so wohl bey ihrem Leben,
als auch nach ihrem Tode aussetzen, und welcher in dem letztern Falle auch der
Witwengehalt, das Witthum heißt, das Leibgedinge und mit einem mehr veraltenden
Worte die Leibzucht genannt; da denn auch diejenigen Güter diesen Nahmen
führen, auf welche solcher Unterhalt angewiesen wird. Auch die erhöheten
Zinsen, welche sich jemand auf Lebenszeit von einem weggegebenen Capitale für
seine Person bedinget, und welche auch der Leibgewinn, die Leibgülte, am
häufigsten aber die Leibrenten heißen, führen zuweilen den Nahmen des
Leibgedinges, so wie die Wohnung und der Unterhalt, welchen sich ein Bauer nach
abgegebenem Bauernhofe von seinem Nachfolger ausbedinget, und welcher in
einigen Gegenden auch die Leibzucht und der Auszug genannt wird. Im
Schwabenspiegel Lipdinge. Daher der Leibgedingsbrief, die in allen obigen
Fällen darüber ausgestellte Urkunde; verleibdingen, mit einem Leibgedinge
versehen u. s. f.