Der Haupthafer
Der Haupthafer,
[
1013-1014] des -s, plur. inus. an einigen
Orten, eine gewisse Menge Hafers, welche die Unterthanen dem Grundherren zur
Erkenntniß des Hauptrechtes oder der Baulebung, jährlich entrichten müssen.
Wenn statt desselben ein Huhn gegeben wird, so heißt dasselbe das Haupthuhn,
Leibhuhn oder das Halshuhn.
S. Hauptrecht.