Der Lehenträger, oder Lehnträger
Der Lehenträger, oder Lehnträger,
[
1977-1978] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige, welcher die Lehen im Nahmen eines andern empfänget, und in dessen
Nahmen die auf dem Lehen haftenden Obliegenheiten erfüllet. So wird so wohl
derjenige, welcher unter mehrern Mitbelehnten die Lehen in ihrer aller Nahmen
empfängt, der Lehenträger genannt, als auch derjenige, welcher im Nahmen eines
fremden Religions-Verwandten, oder eines außer dem Bezirke des Lehengerichtes
ansässigen Lehenmannes die Lehen empfänget, und an dessen Statt die schuldigen
Pflichten erfüllet. In einigen Gegenden führet er noch den Nahmen des
Ausrichters.