Das Lauberhuhn
Das Lauberhuhn,
[
1927-1928] des -es, plur. die -hühner,
ein an einigen Orten übliches Zinshuhn, welches die Unterthanen dem Grundherren
zur Erkenntniß seines Grundrechtes entrichten. Entweder, als eine verderbte
Aussprache für Leibhuhn, welchen Nahmen ein solches Zinshuhn gleichfalls
führet, oder auch so fern es von jeder Laube, d. i. Wohnhause, gegeben wird.
Frisch vermuthet, daß ein solches Huhn für die Freyheit das Holz im Walde
genießen zu dürfen gegeben werde, (
S. Laub 2, 4), welches denn freylich durch eine genauere
Kenntniß der eigentlichen Beschaffenheit dieser Lauberhühner entschieden werden
muß.