Das Laßgut
Das Laßgut,
[
1913-1914] des -es, plur. die -güter. 1)
in einigen Gegenden, überhaupt ein jedes Gut oder Grundstück, dessen Besitz man
einem andern gegen einen gewissen Zins auf immer oder doch auf eine lange Zeit
überlässet. So werden in großen Wäldern den neuen Anbauern oft gewisse Plätze
gegen einen Erbzins abgetreten, welche sie ausräumen und zu Äckern oder Wiesen
machen können, die alsdann den Nahmen der Laßgüter, an andern Orten aber auch
der Forstbuben, Waldgeraume, Laßräume, führen. 2) In engerer Bedeutung,
S. Lasse.