Der Lasse
Der Lasse,
[
1911-1912] des -n, plur. die -n, eine
noch in vielen Gegenden Deutschlandes übliche Benennung einer Art
zinspflichtiger Unterthanen, deren Einschränkung und Zustand aber nicht an
allen Orten gleich ist; der Laßbauer. Im mittlern Lat. Lassus, im Nieders. Lät.
Daher ein Laßgut, Nieders. Lätgood, welches von einem Lassen besessen wird, der
Laßherr, der Eigenthums- und Grundherr eines solchen Gutes, der Laßzins, der
Zins, welcher ihm von dem Laßgute gebühret, laßpflichtig, dazu verpflichtet,
die Laßbank, der Gerichtshof der Lassen, bey welcher sich ein Laßrichter nebst
mehrern Laßschöpfen befinden. Die Abstammung dieses alten Wortes ist ungewiß.
Man leitet es bald von frey lassen her, weil man sie, als die ehemahligen
Einwohner nach der Eroberung, des Landes der harten Sclaverey gegen einen
gewissen Zins entlassen, bald aber auch, weil man sie im Lande nach dessen
Eroberung gelassen, anderer Ableitungen zu geschweigen.