Der Landstand
Der Landstand,
[
1895-1896] des -es, plur. die -stände,
ein Stand eines Landes oder einer Provinz, doch nur ein solcher Stand, welcher
das Recht hat, auf Landtagen zu erscheinen, und daselbst über
Landesangelegenheiten zu stimmen. Die Landstände zusammen berufen. (
S. Stand.) Daher landständisch, oder nur ständisch, den
Landständen gehörig, in ihrer Eigenschaft und Würde gegründet.
S. Landschaft und Landsaß.