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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Landstand

Der Landstand, [1895-1896] des -es, plur. die -stände, ein Stand eines Landes oder einer Provinz, doch nur ein solcher Stand, welcher das Recht hat, auf Landtagen zu erscheinen, und daselbst über Landesangelegenheiten zu stimmen. Die Landstände zusammen berufen. ( S. Stand.) Daher landständisch, oder nur ständisch, den Landständen gehörig, in ihrer Eigenschaft und Würde gegründet. S. Landschaft und Landsaß.
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