Der Landstein
Der Landstein,
[
1895-1896] des -es, plur. die -e. 1) Der
Gränzstein, so wohl eines ganzen Landes, einer Provinz, als auch einzelner
Ländereyen oder Grundstücke. 2) Im Bergbaue werden diejenigen Eisensteine,
welche man hin und wieder auf oder gleich unter der Erde findet, und sie daher
nicht erst auf bergmännische Art gewinnen darf, Landsteine genannt.
S. auch Rasenstein.