Die Landstadt
Die Landstadt,
[
1895-1896] plur. die -städte. 1) Eine zu
einem Lande, d. i. Provinz, gehörige, dem Landesherren der Provinz unterworfene
Stadt, eine Municipal-Stadt; zum Unterschiede von einer Reichsstadt. 2)
Zuweilen führen auch dem Landesherren unmittelbar unterworfene Städte den
Nahmen der Landstädte; zum Unterschiede von den Amtsstädten oder adeligen
Städten. 3) In manchen Ländern werden die kleinern Städte außer den
Hauptstädten Landstädte genannt, weil man sie gewisser Maßen mit zu dem flachen
Lande, so fern dasselbe der Stadt in engerer Bedeutung entgegen gesetzt ist,
rechnet. 4) Eine in dem festen Lande gelegene Stadt; zum Unterschiede von einer
Seestadt.