Der Landsmann
Der Landsmann,
[
1895-1896] des -es, plur. die -leute,
Fämin. die Landsmänninn. 1) Diejenige Person, welche mit einer andern aus einem
und eben demselben Lande gebürtig ist; im Oberd. Landmann. Er ist mein
Landsmann. Es war deine Landsmänninn. Sie sind Landsleute, sie sind aus einem
und eben demselben Orte, aus einer und eben derselben Provinz gebürtig. Schwed.
Landsmann, im Oberd. Landmann, bey dem Ottfried im Plural Lantliut,
Landsedilon, in dem alten Gesetze der Könige Ludwig und Lothar von 840 Geland.
2) * Ein Landskind; doch nur im Oberdeutschen.