Die Landsmannschaft
Die Landsmannschaft,
[
1895-1896] plur. die -en. 1) Die
Eigenschaft, noch welcher zwey oder mehr Personen aus einem und eben demselben
Lande gebürtig sind, und deren Verbindung; ohne Plural. 2) Mehrere aus Einer
Provinz gebürtige Personen, als ein Ganzes betrachtet; besonders auf
Universitäten.