Das Landsiedel
Das Landsiedel,
[
1893-1894] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Gegenden, besonders am Rheinstrome, so wohl ein jeder Landsitz oder ein
jedes Landgut, als auch in engerm Verstande, eine Art Zinsgüter, welche mit den
Obersächsischen Meiergütern überein kommen. (
S. Landsaß.) Daher der Landsiedler, der Besitzer eines
Landsiedels oder Landsiedelgutes, welcher zuweilen gleichfalls der Landsiedel
genannt wird, die Landsiedeley, die Eigenschaft eines solchen Gutes, der
Landsiedelherr, der Grund- und Eigenthumsherr, das Landsiedelrecht u. s. f. Bey
dem Ottfried ist Landsidilo ein Landsmann.
S. Siedel.