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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Landseuche | | Der Landsitz

Das Landsiedel

Das Landsiedel, [1893-1894] des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, besonders am Rheinstrome, so wohl ein jeder Landsitz oder ein jedes Landgut, als auch in engerm Verstande, eine Art Zinsgüter, welche mit den Obersächsischen Meiergütern überein kommen. ( S. Landsaß.) Daher der Landsiedler, der Besitzer eines Landsiedels oder Landsiedelgutes, welcher zuweilen gleichfalls der Landsiedel genannt wird, die Landsiedeley, die Eigenschaft eines solchen Gutes, der Landsiedelherr, der Grund- und Eigenthumsherr, das Landsiedelrecht u. s. f. Bey dem Ottfried ist Landsidilo ein Landsmann. S. Siedel.
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