Die Landschaft
Die Landschaft,
[
1893-1894] plur. die -en. 1. Von Land,
eine Provinz. 1) Eigentlich, eine Provinz, ein Land; eine sehr alte Bedeutung,
in welcher Landscaffi schon bey dem Kero, (fone rumen landscaffen, aus
entlegenen Ländern,) Lantscheffi in dem Tatian, Lantschefft bey dem Notker, und
Landscipe im Angelsächsischen vorkommen. Im Hochdeutschen ist sie größten
Theils veraltet, außer, daß in einigen Gegenden noch besondere Bezirke eines
Landes oder einer Gegend den Nahmen der Landschaften führen. So bestehet in dem
Herzogthume Schleswig das Amt Tondern aus zwey Landschaften oder Bezirken, und
die Landschaft Bredstedt ist mit dem Amte Flensburg verbunden. In andern
Schleswigischen Ämtern führen diese Bezirke den Nahmen der Harden und Birke.
Solchen Landschaften sind entweder Amtleute oder auch Landvögte vorgesetzt. 2)
Figürlich werden die Landstände einer Provinz als ein Ganzes betrachtet, die
Landschaft genannt, welchen Nahmen auch wohl ein besonderer von derselben
niedergesetzter Ausschuß führet, die Angelegenheiten der gesammten Landschaft
in ihrem Nahmen zu verwalten. Die Landschaft zusammen berufen, entlassen u. s.
f. Daher landschaftlich, der Landschaft gehörig, in derselben gegründet, der
Landschaftsdiener, die Landschafts-Casse, das Landschaftshaus, worin sie sich
versammeln, welches oft gleichfalls nur die Landschaft genannt wird, u. a. m.
2. Von Land, im Gegensatze der Stadt, eine Gegend auf dem Lande, so wie sie
sich dem Auge darstellet. 1) Eigentlich, Eine schöne, eine reitzende
Landschaft. So schön, wie eine Landschaft, auf welcher der Thau in flüchtigem
Nebel verduftet. Noch mehr aber, 2) figürlich, ein Gemählde, welches eine
solche Gegend auf dem Lande abbildet, Franz. Paysage; in welchem Verstande auch
wohl das Diminut. Landschäftchen üblich ist. Daher der Landschaftmahler, ein
Mahler, welcher vornehmlich Landschaften mahlet, und der von einigen auch ein
Landschafter genannt wird; Franz. Paysagiste. Der Landschaftsstein, (Siehe
Baumstein.)
S. - Schaft.