Landsässig
Landsässig,
[
1893-1894] adj. et adv. die Eigenschaft
eines Landsassen habend, in der Landsässerey gegründet, in allen Bedeutungen
des Wortes Landsaß. Besonders in der letzten, da es denn dem reichssässig
entgegen gesetzet ist. Ein landsässiges Rittergut, welches der Provinz, worin
es liegt, zu Dienst und Pflicht verbunden ist, von dem Landesherrn zu Lehen
empfangen wird, Sitz und Stimme auf dem Landtage hat. Daher die Landsässigkeit.
S. das vorige.