Der Landhofmeister
Der Landhofmeister,
[
1887-1888] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Provinzen, ein Hofmeister höherer Art, welcher sein Amt in vorkommenden
Fällen nur in seiner Provinz, oder in Sachen, welche seine Provinz betreffen,
verwaltet, und, wenn seine Würde erblich ist, Erblandhofmeister heißt.
S. Hofmeister.