Der Landeshauptmann
Der Landeshauptmann,
[
1883-1884] des -es, plur. die
-hauptleute, der Vorgesetzte eines ganzen Landes, oder Provinz, wenigstens in
einigen Fällen, der in andern Gegenden Landdrost, Landvogt u. s. f. genannt
wird, zuweilen aber, wie z. B. in der Lausitz, noch den Landvogt über sich hat.
In den Provinzen Schlesiens hat der Landeshauptmann den Vorsitz in dem
Landrechte. (
S. Landrecht.) In Troppau befindet sich außer dem
Landrechte noch eine mit verschiedenen Beamten besetzte Landeshauptmannschaft;
so wie sich in Österreich ob der Ens eine kaiserlich königliche
Landeshauptmannschaft befindet, in welcher ein Landesanwalt den Vorsitz hat.