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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Kriegsmetze | | Das Kriegsrecht

Der Kriegsrath

Der Kriegsrath, [1789-1790] des -es, plur. die -räthe. 1) Ein Collegium solcher Personen, welchen die Führung des Kriegs, und alles was das Kriegsherr betrifft, unter dem Vorsitze des Landesherren anvertrauet ist; ohne Plural. ( S. auch Hofkriegsrath.) 2) Eine einzelne mit dem Titel eines Rathes versehene Person, welcher verschiedene das Kriegsherr angehende Geschäfte anvertrauet sind, dergleichen Kriegsräthe es in vielen Ländern gibt. 3) Die Zusammenkunft der Generals und Oberbefehlshaber eines Kriegsheeres, über wichtige Bewegungen zu berathschlagen; ohne Plural. Einen Kriegsrath halten.
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