Der Kriegsrath
Der Kriegsrath,
[
1789-1790] des -es, plur. die -räthe. 1)
Ein Collegium solcher Personen, welchen die Führung des Kriegs, und alles was
das Kriegsherr betrifft, unter dem Vorsitze des Landesherren anvertrauet ist;
ohne Plural. (
S. auch Hofkriegsrath.) 2) Eine einzelne mit dem Titel
eines Rathes versehene Person, welcher verschiedene das Kriegsherr angehende
Geschäfte anvertrauet sind, dergleichen Kriegsräthe es in vielen Ländern gibt.
3) Die Zusammenkunft der Generals und Oberbefehlshaber eines Kriegsheeres, über
wichtige Bewegungen zu berathschlagen; ohne Plural. Einen Kriegsrath halten.