Das Kriegsrecht
Das Kriegsrecht,
[
1789-1790] des -es, plur. die -e. 1) Der
ganze Inbegriff der Kriegsgesetze; wo dieses Wort so wohl im Singular allein,
als im Plural allein gebraucht wird. 2) Ein Gericht, welches von mehrern in dem
Kriegsrechte erfahrnen Personen über einen Verbrecher aus dem Kriegsstande
gehalten, und auch das Kriegsgericht, noch häufiger aber das Standrecht genannt
wird. Jemanden vor das Kriegsrecht stellen. Kriegsrecht über jemanden halten.