Krauten
Krauten,
[
1761-1762] verb. reg. act. das Kraut, d.
i. allerley Gewächse mit Einschließung des Grases abschneiden, oder ausgäten.
Das Krauten im Getreide ist nicht überall erlaubt, d. i. das Abschneiden des
Unkrautes zum Futter für das Vieh. Im Weinbaue werden die Weinberge gekrautet,
wenn das Unkraut in denselben ausgegätet wird.