Knüllen
Knüllen,
[
1673-1674] verb. reg. act. grobe
ungestaltete oder fehlerhafte Falten machen, besonders in dem zusammen
gesetzten zerknüllen. Ein Kleid knüllt sich, wenn man sich ohne Behuthsamkeit
darauf setzt. Im Oberdeutschen bedeutet es auch, in Knollen, d. i. grobe
Stücke, zerreiben. Eine Masse Salz knüllen. Siehe Knollen.