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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Kläglich | | * Klamm

Klaglos

Klaglos, [1599-1600] adv. welches nur in der gerichtlichen Bedeutung des Wortes Klage üblich ist. Jemanden klaglos stellen oder machen, ihn befriedigen, und ihm dadurch alle Ursache zur Klage benehmen.
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