Kläglich
Kläglich,
[
1599-1600] -er, -ste, adj. et adv. 1)
Einer Klage ähnlich, gemäß, in derselben gegründet. Ein kläglicher Ton. Eine
klägliche Stimme. Ein klägliches Geschrey. Sehr kläglich um etwas thun.
Kläglich weinen. 2) Werth beklaget zu werden, anders zum Klagen bewegend. Ein
kläglicher Zustand. Das ist kläglich. Er siehet sehr kläglich aus. Klägliche
Zeiten. Bey dem Notker chlagelich. [
1599-1600]