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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Klageweib | | Klaglos

Kläglich

Kläglich, [1599-1600] -er, -ste, adj. et adv. 1) Einer Klage ähnlich, gemäß, in derselben gegründet. Ein kläglicher Ton. Eine klägliche Stimme. Ein klägliches Geschrey. Sehr kläglich um etwas thun. Kläglich weinen. 2) Werth beklaget zu werden, anders zum Klagen bewegend. Ein kläglicher Zustand. Das ist kläglich. Er siehet sehr kläglich aus. Klägliche Zeiten. Bey dem Notker chlagelich. [1599-1600]
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