Das Kirchenamt
Das Kirchenamt,
[
1583-1584] des -es, plur. die -ämter. 1)
Ein kirchliches oder gottesdienstliches Amt. 2) An einigen Orten ist das
Kirchenamt ein Collegium solcher Personen, welche über die Verwaltung und
Anwendung der Kirchengüter eines Ortes gesetzt sind. 3) An noch andern Orten
wird das Consistorium, oder der Kirchenrath, das Kirchenamt genannt.